Moderne Gärten setzen heute oft auf klare Strukturen, reduzierte Pflege und stilvolle Materialien wie Kies oder Naturstein. Was ursprünglich als naturnahe Gestaltungsidee gedacht war, sorgt allerdings teilweise für Diskussionen. Denn sobald der Garten in eine Steinfläche ohne Grünelemente verwandelt wird, sehen manche Kommunen rot. In einigen Fällen kann ein solcher Steingarten auch verboten sein – abhängig von Bundesland, Gemeinde und konkretem Bebauungsplan.
Zwischen nachhaltiger Gestaltung und rechtlichen Vorgaben stellt sich für viele Gartenbesitzer die Frage: Was ist noch erlaubt und wo beginnt der Regelverstoß?
In diesem Beitrag erfährst du, worin sich echte Steingärten und sogenannte Schottergärten unterscheiden, welche Vorschriften aktuell in Deutschland gelten, wo es Verbote gibt und wie du deinen Garten pflegeleicht und trotzdem naturnah gestalten kannst – ganz ohne Konflikte mit der Baubehörde.
Inhaltsverzeichnis
Unterschied Steingarten und Schottergarten
Die Begriffe Steingarten und Schottergarten werden im Alltag oft gleichgesetzt – dabei unterscheiden sie sich grundlegend in Aufbau, Wirkung und ökologischer Qualität.
Ein klassischer Steingarten orientiert sich an natürlichen Vorbildern, etwa alpinen Gerölllandschaften. Er kombiniert Steine, Kies und strukturreiche Stauden wie Fetthenne, Thymian oder Lavendel. Zwischen den Steinen gedeihen gezielt ausgewählte Pflanzen, die mit Trockenheit und nährstoffarmem Boden zurechtkommen. Steingärten gelten als pflegeleicht, sind aber keinesfalls leblos – im Gegenteil: Sie bieten Lebensraum für Insekten, Reptilien und Wildpflanzen.

Ein Schottergarten hingegen ist meist rein funktional gedacht: große Kies- oder Schotterflächen, oft mit Unkrautvlies darunter, kaum oder gar keine grün Bepflanzung. Diese Gärten versiegeln den Boden, heizen sich stark auf und tragen kaum zur Biodiversität bei.
Während naturnah angelegte Steingärten erlaubt und sogar ökologisch sinnvoll sein können, ist der Schottergarten in vielen Kommunen inzwischen unerwünscht – oder ausdrücklich verboten.
Erlaubt: Zierkies im Garten – in Kombination mit Bepflanzung
Zierkies darf in den meisten Städten und Gemeinden weiterhin verwendet werden. Wichtig ist, dass er Teil eines bepflanzten, durchlässigen Gartenkonzepts ist. Kombinierst du Zierkies mit Stauden, Gräsern oder Gehölzen, gilt die Fläche in der Regel nicht als versiegelt oder ökologisch problematisch. Wichtig ist, dass der Boden Regenwasser aufnehmen kann und ausreichend Begrünung vorhanden ist, denn dann ist diese Gestaltungsform nicht nur erlaubt, sondern auch optisch und ökologisch sinnvoll.

Warum werden Schottergärten kritisiert?
Auf den ersten Blick wirken Schottergärten ordentlich und pflegeleicht und gerade ihre Ästhetik liegt stark im Trend – doch ihre Nachteile gegenüber der Natur überwiegen deutlich. Viele Kommunen und Umweltexperten kritisieren die rein mineralischen Flächen im Vergleich zu Grünflächen zunehmend, und das aus gutem Grund.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Versickerung von Regenwasser. Durch das darunterliegende Unkrautvlies kann Wasser nicht in den Boden gelangen. Es staut sich an der Oberfläche oder fließt unkontrolliert ab – mit Folgen für das Grundwasser und die Kanalisation, was zum echten Problem werden kann.
Außerdem wirken Schottergärten wie Wärmespeicher: An heißen Tagen erhitzen sich die Steine stark und geben die Hitze an die Umgebung ab. Das verschärft die Problematik städtischer Hitzeinseln und verschlechtert das Mikroklima rund ums Haus – besonders in dicht bebauten Wohngebieten.
Hinzu kommt, dass entgegen vieler Annahmen Schottergärten nicht wartungsfrei sind. Zwischen den Steinen sammelt sich Laub, es bildet sich Humus und darauf wächst dann doch wieder Unkraut. Ohne regelmäßige Pflege verlieren diese Flächen schnell ihre optische Wirkung.
Nicht zuletzt bieten Schottergärten keinen Lebensraum für Tiere oder Insekten. Im Gegensatz zu begrünten Gärten tragen sie nichts zur Artenvielfalt bei und gelten daher als ökologisch problematisch.
Verbotene Steingärten – diese Bundesländer greifen durch
Ein bundesweites Verbot für Schottergärten gibt es nicht, aber es gibt klare Regelungen auf Ebene der Bundesländer und Kommunen. Besonders in Neubaugebieten sind die Vorgaben inzwischen deutlich. Immer mehr Landesbauordnungen fordern eine „Begrünung unbebauter Flächen“ auf dem Grundstück. Die Auslegung und Kontrolle dieser Vorschriften liegt meist bei den Städten und Gemeinden.

Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist die Rechtslage eindeutig. Nach § 9 Absatz 1 der Landesbauordnung (LBO) müssen unbebaute Flächen „wasseraufnahmefähig“ bleiben und „begrünt oder bepflanzt“ werden – reine Schotterflächen sind damit faktisch untersagt. Viele Städte wie Stuttgart, Freiburg oder Heidelberg setzen die Vorgaben konsequent um und fordern bei Neubauten oder Sanierungen eine naturnahe Gartengestaltung.
Niedersachsen
Auch in Niedersachsen gibt es über die Landesbauordnung (§ 8) eine Begrünungspflicht. Städte wie Hannover und Braunschweig haben zusätzlich kommunale Satzungen erlassen, die explizit Schottergärten untersagen. Wer sein Grundstück nicht entsprechend gestaltet, riskiert Bußgelder oder Rückbauauflagen.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen fordert § 8 der BauO NRW, dass unbebaute Flächen „wasserdurchlässig zu belassen und zu begrünen“ sind. Viele Städte gehen mit eigenen Regelungen noch weiter. In Köln, Düsseldorf oder Bonn wird die Umsetzung im Rahmen der Baukontrolle oder über Gestaltungssatzungen überwacht.
Bayern
Erlangen war 2020 die erste bayerische Stadt, die per Freiflächengestaltungssatzung Schottergärten bei Neu- und Umbauten ausdrücklich verboten hat. Auch Würzburg und Regensburg haben ähnliche Regelungen eingeführt – alles basierend auf einem bayerischen Gesetz, das Kommunen solche Satzungen ermöglicht
Hessen
Seit Mai 2023 verbietet das Hessische Naturschutzgesetz neue Schottergärten auf privaten Grundstücken – offiziell begründet u. a. mit Artenschutz und Regenwasserschutz § 35 Abs. 9 HeNatG. Kommunen wie Kassel bestätigen dies auf ihren Websites
Rheinland-Pfalz
Während das Land selbst keine einheitliche Regelung vorschreibt, haben Städte wie Mainz und Kaiserslautern Schottergarten-Verbote über ihre Bebauungspläne bzw. Gestaltungssatzungen eingeführt (offizielle Texte hierzu finden sich auf den jeweiligen Stadtportalen)
Thüringen und Bremen
Beide Bundesländer verlangen in ihren Bauordnungen wasserdurchlässige und begrünte Freiflächen. In Bremen wird das konkret durch Bebauungsplan-Vorgaben vor Ort umgesetzt, wie Kommunen im offiziellen Bebauungsplan nachweisen
Berlin und Hamburg
Berlin schreibt in seiner Landesbauordnung (§ 8 BauOBln) gärtnerische Gestaltung und Wasserdurchlässigkeit vor. Hamburg verfolgt über § 9 HBauO einen ähnlichen Ansatz – beides findest du in den offiziellen Landesbauordnungstexten im Hamburg- bzw. Berliner Gesetzblatt
Große Städte, in denen Steingärten verboten sind
Während sich die Landesbauordnungen meist auf allgemeine Formulierungen zur Begrünung beziehen, gehen viele Städte einen Schritt weiter: Sie erlassen eigene Satzungen, Gestaltungsvorgaben oder Bebauungspläne, in denen Schottergärten ausdrücklich untersagt sind. Besonders in Ballungsräumen mit hoher Flächenversiegelung und Hitzebelastung ist der Druck groß, naturnahe Gestaltung durchzusetzen.

Hier eine Auswahl großer Städte, in denen Steingärten – zumindest in bestimmten Baugebieten oder per Gestaltungssatzung – faktisch verboten sind:
Stuttgart
Die Landeshauptstadt Baden-Württembergs setzt §9 LBO strikt um. Vorgärten müssen begrünt sein, reine Kiesflächen sind nicht zulässig.
Hannover
Bereits seit 2021 verbietet eine städtische Gestaltungssatzung Schottergärten in Neubaugebieten.
Köln
Die Stadt duldet keine Schotterflächen im Vorgarten – bei Neubauten kann eine naturnahe Gestaltung verlangt werden.
Freiburg
Als Vorreiter in Sachen Klimaschutz kontrolliert die Stadt aktiv, ob Gärten begrünt und wasserdurchlässig sind.
Mainz
Schottergärten gelten als nicht genehmigungsfähig, wenn sie gegen die Gestaltungssatzung oder den Bebauungsplan verstoßen.
Düsseldorf
Neue Bebauungspläne schließen Schottergärten bewusst aus – mit Verweis auf Klimaanpassung und Insektenschutz.
Frankfurt am Main
Über das Bauaufsichtsamt können unzulässige Flächen beanstandet werden – insbesondere in Neubaugebieten.
Diese Regelungen gelten häufig zunächst für neu errichtete Grundstücke oder bei größeren Umbaumaßnahmen. Für bestehende Schottergärten gibt es oft Bestandsschutz – doch auch hier geraten Eigentümer zunehmend unter Druck, insbesondere wenn die Flächen negative Auswirkungen auf Nachbarn oder die Umwelt haben.
Was ist erlaubt – und was nicht?
Ob ein Steingarten zulässig ist oder nicht, hängt stark davon ab, wie er gestaltet ist und welche Vorschriften in der jeweiligen Kommune gelten. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung, aber Grundprinzipien, die überall gelten:
Erlaubt sind:
- Steingärten mit Bepflanzung, also mit Stauden, Bodendeckern oder Gehölzen zwischen Kies und Natursteinen
- Wasserdurchlässige Flächen, die Regen versickern lassen
- Gestaltungen, die Lebensraum für Tiere bieten, etwa mit Trockenmauern, Insektenfreundlichen Pflanzen oder offenen Bodenbereichen
- Kiesflächen als Teil einer gemischten Gestaltung – z. B. in Kombination mit Pflanzbeeten
Nicht erlaubt sind (je nach Stadt oder Satzung):
- Schottergärten ohne jede Bepflanzung, oft mit Unkrautvlies und rein mineralischer Abdeckung
- Komplett versiegelte Flächen, bei denen kein Regenwasser mehr versickern kann
- Monotone Kieswüsten im Vorgarten, insbesondere wenn in Bebauungsplänen oder Gestaltungssatzungen eine Begrünung gefordert wird
Hinweis: Die Angaben in diesem Beitrag basieren auf eigener Recherche. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität können wir jedoch nicht übernehmen. Bitte informiere dich im Zweifel bei deinem örtlichen Bauamt oder der Stadtverwaltung über die bei dir geltenden Regelungen.
Alternative Gestaltungsideen für moderne, pflegeleichte Gärten
Viele Grundstücksbesitzer wünschen sich einen gepflegten Garten, der wenig Arbeit macht – und greifen deshalb zum vermeintlich pflegeleichten Schottergarten. Dabei gibt es zahlreiche Alternativen, die sowohl optisch überzeugen als auch ökologisch sinnvoll sind.
Kiesbeete mit Stauden und Gräsern
Statt eine reine Steinfläche zu schaffen, lassen sich Beete mit zierlichem Kies oder Splitt kombinieren, in denen robuste Pflanzen wie Lavendel, Fetthenne oder Ziergräser wachsen. Sie benötigen wenig Pflege, sehen das ganze Jahr attraktiv aus und fördern die Artenvielfalt.
Struktur durch Trittplatten und Trockenmauern
Natursteinplatten können Gartenwege gliedern, ohne Flächen zu versiegeln. In Kombination mit Trockenmauern aus Bruchstein entstehen Höhenunterschiede und Nischen, die Lebensraum für Insekten oder Eidechsen bieten.
Bodendecker statt Schotter
Niedrig wachsende Pflanzen wie Thymian, Sedum oder Immergrün bedecken den Boden dicht, unterdrücken Unkraut und benötigen kaum Pflege. Gleichzeitig bleiben sie wasserdurchlässig und sorgen für ein angenehmes Mikroklima.
Blühflächen für mehr Leben im Garten
Kleine Flächen mit regionalen Wildblumen oder Blühwiesenmischungen locken Bienen, Schmetterlinge und andere Nützlinge an. Sie sind ein einfaches Mittel, um den Garten lebendig und zukunftsfähig zu gestalten. Das Ergebnis: Ein Garten, der pflegeleicht bleibt – aber zugleich rechtlich unbedenklich, ökologisch wertvoll und gestalterisch attraktiv ist.
Fazit: Zwischen Gestaltung und Gesetz – was du wirklich darfst
Ob ein Steingarten verboten ist, hängt stark von der Gestaltung und den regionalen Vorgaben ab. Während naturnahe Steingärten mit Pflanzen, wasserdurchlässigem Boden und ökologischer Vielfalt vielerorts erlaubt sind, geraten reine Schottergärten zunehmend in den Fokus von Gesetzgebern und Kommunen.
Wer seinen Garten modern, pflegeleicht und trotzdem regelkonform anlegen möchte, sollte auf eine durchdachte Kombination aus Steinen, Pflanzen und offenen Flächen setzen. So lässt sich eine attraktive Gestaltung verwirklichen – ohne Konflikt mit der Bauordnung und mit deutlich positiverer Wirkung für Klima, Artenvielfalt und Nachbarschaft.
Vor jeder Neuanlage lohnt sich ein Blick in die lokalen Vorgaben oder ein Gespräch mit der zuständigen Behörde. Denn nur wer sich rechtzeitig informiert, schafft Sicherheit – und einen Garten, an dem man langfristig Freude hat.
FAQ - Häufige Fragen
Ist ein Kiesbeet mit Pflanzen erlaubt?
Ja, ein Kiesbeet mit ausreichender Bepflanzung gilt in der Regel nicht als Schottergarten. Entscheidend ist, dass die Fläche wasserdurchlässig bleibt und dauerhaft bepflanzt ist. Viele Städte tolerieren solche Anlagen als pflegeleichte, naturnahe Gestaltung.
Muss ich einen bestehenden Schottergarten zurückbauen?
Bestehende Schottergärten genießen meist Bestandsschutz, solange keine baurechtlichen Änderungen vorgenommen werden. Dennoch fordern einige Kommunen bei Sanierungen oder Neubauten die Umgestaltung. In bestimmten Fällen kann auch ein Rückbau per Auflage verlangt werden.
Gilt das Verbot auch für Vorgärten?
Ja, gerade Vorgärten sind häufig von kommunalen Gestaltungssatzungen betroffen. Viele Städte schreiben dort ausdrücklich eine Begrünung vor. Auch kleine Flächen unterliegen in Neubaugebieten oft klaren Vorgaben.
Wer kontrolliert die Einhaltung solcher Vorgaben?
Zuständig sind meist die Bauaufsichtsbehörden oder das städtische Umweltamt. Kontrollen erfolgen oft bei Bauabnahmen oder nach Hinweisen aus der Nachbarschaft. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder Rückbauaufforderungen.
Gibt es Förderungen für die Umgestaltung von Schottergärten?
Einige Städte und Gemeinden bieten finanzielle Unterstützung für naturnahe Gartengestaltung. Dazu zählen Zuschüsse für Stauden, Wildblumen oder Beratung durch Gartenbaubetriebe. Informationen dazu gibt es direkt bei der jeweiligen Stadtverwaltung oder im Klimaschutzprogramm.